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Eine Energieberatung sollte durchgeführt werden wenn:

  • Ihr Energieverbrauch zu hoch ist.

  • Sie ohnehin größere Renovierungen an Fassade, Fenster oder Dach planen.

  • Ihre Heizung sich ihrem Lebensende zuneigt (>  20 Jahre).
  • Sie staatliche Förderungen für Sanierungsmaßnahmen nutzen möchten.

  • Sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten.

  • Sie unabhängig von der Versorgung mit fossilen Energieträgern werden möchten (Öl, Gas)

  • Sie für die Teilerfüllung des EWärmeG BW einen Sanierungsfahrplan benötigen.


Die Energieberatung bildet die Voraussetzung für eine Förderung von energetischen Maßnahmen mit staatlichen Zuschüssen oder Krediten


Ablauf einer BAFA geförderten Energieberatung:

  • Wir begutachten die bauliche Substanz Ihres Gebäudes sowie die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Warmwassererzeugung, Lüftung). Für die erkannten Schwachstellen schlagen wir Abhilfemaßnahmen vor. Die Bewertung erfolgt unter Einbeziehung regenerativer Energien (Sonne, Bodenwärme, Holz...) und neuester effektiver Heizungs- und Lüftungstechnik.

  • Unter Berücksichtigung Ihre persönlichen Wünsche werden anschließend wirtschaftlich sinnvolle Renovierungspakete gebildet. Gebäude und technische Ausrüstung werden hierbei in der Gesamtheit betrachtet.

  • Abschließend erhalten Sie in einem Beratungsgespräch einen umfangreichen Bericht sowie eine Zusammenfassung der Erkenntnisse. Durch die übersichtliche Gegenüberstellung mit Erläuterungen, Tabellen und Diagrammen, sowie Hinweisen auf mögliche Förderungen sind Sie schnell in der Lage Modernisierungsmaßnahmen einzuschätzen und in Auftrag zu geben.


Die Kosten für eine Energieberatung nach BAFA Richtlinien werden zu 80% vom Staat übernommen


Planen Sie eine dieser Einzelmaßnahmen ?

  • Wärmedämmung von Wänden

  • Wärmedämmung von Dachflächen

  • Wärmedämmung von Geschossdecken

  • Erneuerung der Fenster und Außentüren

  • Einbau einer Lüftungsanlage

  • Erneuerung der Heizungsanlage

  • Optimierung der Wärmeverteilung

….dann lassen Sie sich den staatlichen Zuschuss von 15%-40% der Investitionskosten nicht entgehen !

Wir erstellen für Sie den erforderlichen Sachverständigennachweis für die Beantragung von Förderungen und führen die erforderliche energetische Baubegleitung durch.


Die Antragstellung muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt mit uns auf.


Selbstverständlich erhalten Sie von uns ebenfalls den zur Vermietung, Verpachtung oder Verkauf benötigten Energieausweis gemäß dem aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG).